Anforderung von Unterlagen der Stadt Glinde


Mehrfach erhielten wir zu unseren Hinweisen über das gestiegene Verkehrsaufkommen und damit inzwischen unerträglich gewordenem Verkehrslärm folgende Auskunft: Seinerzeit, als die Anforderungen an notwendigen Schallschutz entlang der K80 geprüft und Gutachten in Auftrag gegeben wurden, soll bereits die heutige Verkehrssituation berücksichtigt worden sein. Auch der Lärmschutzzaun soll so ausgewählt worden sein, dass er die aktuellen Lärmbelastungen im Jahre 2012 mindert. Auch gab es immer wieder gegensätzliche Aussagen über die Zuständigkeit für den Lärmschutz.

 

Wir halten es für mehr als unwahrscheinlich, dass bereits vor Jahrzehnten all die Veränderungen, die es inzwischen gab, bekannt gewesen sein sollen. Weiter gehen wir davon aus, dass bei den Berechnungen für den erforderlichen Schallschutz nicht alle örtlichen Gegebenheiten, wie z. B. Höhenunterschiede im Gelände, berücksichtigt wurden.

 

Damit wir uns selbst ein Bild machen können, haben wir in der Bauausschuss-Sitzung der Stadt Glinde vom November 2012 folgende Unterlagen angefordert:

 

Gutachten über die prognostizierte Lärmbelastung

Prüfungszeugnis für den Lärmschutzzaun

Vertrag zwischen der Stadt Glinde und dem Kreis Stormarn über die Zuständigkeit für den Lärmschutzzaun

 

Diese Dokumente wurden uns bis zur nächsten Bauausschuss-Sitzung am 6.12.12 (5 Wochen nach unserem Antrag) leider noch nicht zur Verfügung gestellt. Auf Nachfrage erfuhren wir vom BM, dass die Unterlagen noch herausgesucht werden müssen. Ein Jurist sollte prüfen, ob die Herausgabe an uns erfolgen kann. Der Jurist hatte jedoch noch nicht mit der Prüfung begonnen. Anschließend teilte Herr Zug uns mit, dass das zuständige Datenschutzzentrum unseren Antrag prüfen sollte und wir demnächst Antwort bekämen.


Welches Recht auf Information haben wir?

Das ist ganz klar im „Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH)“ geregelt. Grundsätzlich hat jeder einen Anspruch auf Erhalt von Informationen. Ausnahmen von der Regel gibt es nur in bestimmten Fällen. Wer sich weiter informieren möchte: Das Gesetz kann auf der Homepage des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein unter eingesehen werden.

 

Um ganz sicher zu gehen, haben wir bereits vor mehreren Wochen Kontakt mit dem Datenschutzzentrum aufgenommen und unser Anliegen geschildert. Unser Anspruch auf die Unterlagen wurde bestätigt, da es sich nicht um geschützte Informationen handelt.