Gutachterausschuss Kreis Stormarn

Juni 2021

Der Gutachterausschuss des Kreises Stormarn bestätigt, dass unsere Grundstücke nicht als Acker eingestuft werden, sondern, so wie es im Grundbuch steht, als Gebäude- und Freifläche. Damit wurde ein Verkehrswert von rund einer halben Million € für die von der Verwaltung begehrten hinteren Grundstücksflächen festgelegt.

 

Hintergrund:

Nun, da die Glinder Verwaltung keine Erschließungsbeiträge mehr von den Anliegern verlangen kann, kam sie auf die glorreiche Idee, die direkten Anlieger sollten einen beträchtlichen Teil ihrer Grundstücke für den Bau einer neuen Lärmschutzwand zur Verfügung stellen. Diese sollte dann nicht mehr an der jetzigen Stelle, sondern noch weiter von der Lärmquelle entfernt auf den Wohngrundstücken erbaut werden. Kurzerhand wurden die jeweiligen Teilstücke zum Acker erklärt. Glinde war bereit, für 3.000 qm einen Gesamt-Kaufpreis von höchstens € 30.000,00 zu bezahlen.

 

Abgesehen davon, dass eine Lärmschutzanlage die größte Schutzwirkung so dicht wie möglich an der Quelle bietet, sind die jeweiligen Eigner nicht an einem Grundstücksverkauf interessiert. Deshalb haben sie Alternativen für geeignetere Standorte (direkt neben der K80 oder am jetzigen Standort) vorgeschlagen. Bürgermeister Zug wurde vom Bauausschuss beauftragt, dies mit dem Kreis Stormarn und der Stadt Reinbek zu klären.


Juristische Prüfung unseres Anspruchs auf Lärmschutz


Dezember 2020 - 2. Juristisches Gutachten

Glinde darf keine Erschließungsbeiträge von den Anliegern der K80 fordern!

Das bestätigt Frau RAin Prof. Dr. Leppin in ihrem Gutachten vom 7.6.20. Auch eventuelle Sanierungskosten muss die Stadt selbst tragen. Glinde ist lt. Vertrag mit dem Kreis Stormarn für Instandsetzung/-haltung oder Neubau zuständig!
 
Auch dieses Gutachten haben wir erst nach einigem Hin und Her und mit Einschaltung des ULD im Dezember 2020 erhalten.


Dezember 2014 - 1. Juristisches Gutachten

Die Stadt will uns mit Kosten von 90 % an eventuellen Erschließungsmaßnahmen für Lärmschutz beteiligen (im Einzelfall rund € 150.000,00)!

Das juristische Gutachten wurde auf der Bauausschuss-Sitzung am 4. Dezember vorgestellt. Es wurden verschiedene Voraussetzungen geprüft, nach denen wir Anspruch auf Lärmschutz haben könnten. Dazu gehören z. B. unsere Kaufverträge, in denen wir uns verpflichten mussten, einen Teil unserer Grundstücke für den Bau eines Lärmschutzwalls an den Kreis Stormarn zu verkaufen. Da die Stadt Glinde nicht Vertragspartner ist, haftet sie lt. Gutachter nicht dafür. Auch aus dem Vertrag zwischen Glinde und dem Kreis Stormarn, in dem Glinde sich zum Bau einer "richtigen" Lärmschutzwand verpflichtet, erkennt der Gutachter keine Ansprüche auf Lärmschutz. Als Begründung führt er an, dass wir uns nicht finanziell an dem tatsächlich gebauten Holzlamellenzaun beteiligt haben. Als Steuerzahler haben wir uns aber sehr wohl daran beteiligt, und zwar mit 100 %!

 

Die damalige Gemeinde Glinde hat bei Auslegung der straßenrechtlichen Planung fristgemäß ihre Einwendung vorgebracht, dass das Wohngebiet vom Träger der Straßenbaulast vor Straßenlärm geschützt werden muss. Die Planfeststellungsbehörde hätte eine Auflage zur Errichtung von aktivem und passivem Lärmschutz erteilen müssen. Das ist nicht geschehen, Glinde hat das weitere Vorgehen nicht in unserem Sinne verfolgt und den PBF nicht angefochten. Der Planfeststellungsbeschluss ist damals rechtswidrig ergangen, soll aber heute wegen Verjährung nicht mehr angefochten werden können.

Auch den B-Plan 25 hat der Gutachter geprüft. Im Ergebnis erfuhren wir, dass die Festsetzung im B-Plan 25 über einen Lärmschutzwall nur eine "Angebotsplanung" ist und wir daraus keine Ansprüche auf Lärmschutz ableiten können. Auch ist der B-Plan wegen eines Verfahrensfehlers gar nicht gültig. Für uns bedeutet das zusätzlich, das wir wegen eines ungültigen B-Plans unsere Häuser in die äußerste Grundstücksecke zwängen mussten, damit ausreichender Abstand zum festgesetzten Lärmschutzwall - der jedoch nur ein Angebot ist und nicht gebaut werden muss - eingehalten wurde. Auch durften auf der vorgesehenen Fläche nicht mal Gartenhäuser gebaut werden bzw. mussten wieder abgerissen werden.

Der Gutachter stellte Möglichkeiten vor, wie mit dieser Erkenntnis umgegangen werden kann:

  • Wir können mit dem nicht gültigen B-Plan leben und müssen nicht damit rechnen, dass unsere Häuser abgerissen werden (???).
  • Der B-Plan kann rückwirkend zum Jahr 1977 in Kraft gesetzt werden, allerdings zu den damaligen Vorschriften und Grenzwerten zu Lärmbelastungen.
  • Der B-Plan kann für die Zukunft in Kraft gesetzt werden. Dann muss er zwingend einen Lärmschutz ausweisen, der die heute geltenden Grenzwerte sicherstellt. Bei dieser Variante sollen wir mit 90 % an den Baukosten beteiligt werden.

Die Fraktionen sollen nun Gelegenheit erhalten, bis Anfang des nächsten Jahres über das weitere Vorgehen zu beraten.

Juni 2014

Aufgrund der komplexen Thematik hat Lairm Consult in seiner schalltechnischen Untersuchung vom 2.4.14  eine anschließende Prüfung der verwaltungsrechtlichen Abläufe und rechtlichen Ansprüche vorgeschlagen. Die Stadt Glinde schließt sich dieser Empfehlung an und hat dafür einen Zeit- und Kostenplan erstellt.

 

Danach soll eine vertragliche und planungsrechtliche Grundlagenermittlung bis Anfang Mai fertiggestellt sein und die juristische Prüfung bis Anfang Juli 2014.

 

Wir erfuhren in der Bauausschuss-Sitzung vom Juni 14, dass die Grundlagenermittlung abgeschlossen ist und die juristische Prüfung begonnen hat. Für diese beiden Aufträge zusammen wurden Mittel in Höhe von € 18.500,00 bewilligt.