Der Weg zum Gutachten:

Nach langen Bemühungen unserer Bürgerinitiative ist dieses Ziel erreicht!


April 2014 - über 1 Jahr später als zugesagt

Den zweiten Entwurf des Gutachtens erhielten wir vor einigen Tagen und haben dann noch einige wenige Ergänzungen vorgeschlagen. Diese sind jetzt eingearbeitet und ...

 

... nun ist das Gutachten fertig!

 

Unsere Stellungnahmen, Hinweise und Nachweise wurden im Gutachten berücksichtigt. Zu den bisherigen Kernaussagen gibt es zusätzliche abschließende Empfehlungen von Lairm Consult über eine "weitergehende Prüfung der verwaltungsrechtlichen Abläufe und rechtlichen Anspruchssituation", da diese im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht zu klären waren.

 

Neu ist auch eine tabellarische Gegenüberstellung des Beurteilungspegels auf den Grundstücken östlich der Stübenkoppel mit Vergleich "ohne Lärmschutzwand/mit Lärmschutzwand". Darin hat Lairm Consult berechnet und ausgewiesen, dass die Lärmbelastung ohne Lärmschutzwand (heutige Situation) 3,2 bis 12,5 dB(A) höher ist, als eine Lärmbelastung mit Lärmschutzwand (Soll-Situation) gewesen wäre!


Januar 2014

Vorstellung des Gutachten-Entwurfs im Bauausschuss

Ein Sachstandsbericht des Gutachten-Entwurfs wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 09.01.14 vorgestellt und sorgte für viel Verwirrung bei den Ausschuss-Mitgliedern und Gästen. Er war sehr zahlenlastig und hat ausführlich die geschichtliche Entwicklung dargestellt. Die Kernaussagen darin sind auch auf Nachfragen leider nicht deutlich geworden. Neue Erkenntnisse im Vergleich zum Entwurf gab es bis auf die tatsächlichen Höhen der Zaunanlage nicht.

 

Trotzdem hatten wir Mühe, den uns vorliegenden Entwurf wiederzuerkennen.


Januar 2014

Verschwundene Gutachten

Den verschwundenen Gutachten bzw. lärmtechnischen Untersuchungen aus den 1970er Jahren sind wir weiterhin auf der Spur. 

  • Der LBV Lübeck teilt mit: "Mit der Auflösung des damaligen Straßenneubauamtes Ost in Eutin sind anscheinend auch die alten Unterlagen zur Baudurchführung verichtet worden." (Das betrifft die verschwundenen Gutachten zum Bau der K80 mit Benennung der voraussichtlichen Lärmbelastung)
  • Der Kreis Stormarn teilt mit: "Eine Baugenehmigungsakte für eine Lärmschutzeinrichtung zwischen der K80 und dem Baugebiet des B-Planes 25 ist hier nicht vorhanden. Eine Rechnungsakte zur Vereinbarung zwischen Stadt Glinde und Kreis ist entsprechend den beim Kreis geltenden Aufbewahrungsfristen bereits aufgelöst."

Wir gehen zwar davon aus, das wir diese Unterlagen nicht unbedingt benötigen, um unsere Ansprüche durchzusetzen. Es ist dennoch seltsam, dass in mehreren Behörden gleichzeitig diverse Unterlagen und Genehmigungen zur noch bestehenden Kreisstraße K80 und "Lärmschutzzaun" nicht mehr vorhanden sind bzw. entsorgt wurden.


Dezember 2013

Das Ingenieurbüro Lairm Consult GmbH hat im Auftrag der Stadt Glinde und unserer Bürger­initiative Lärmschutz K80 unseren rechtlichen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen westlich der K80 geprüft, uns den Entwurf des Gutachtens am Montag, den 9.12.13 vorgestellt und umfassend erläutert.

 

Der Gutachten-Entwurf untermauert unsere

Forderung nach Lärmschutzmaßnahmen!

 

Grundlage dafür ist u. a. der B-Plan 25, der Lärmschutz vorsieht, und die Feststellung im Gutachten, dass die vorhandene "Lärmschutzwand" keine Lärmschutzwand ist.

 

Ein Gesichtspunkt konnte im Gutachten noch nicht vollständig berücksichtigt werden und muss noch einfließen. Es handelt sich um die tatsächliche Höhe der "Lärmschutzwand" (die in Stichproben deutlich von der vorgesehenen Höhe abweicht) sowie die Firsthöhe der Wohnhäuser direkt an der K80, östliche Seite Stübenkoppel. Diese Ergebnisse sind für die genauere Berechnung der jetzigen Lärmbelastung von Bedeutung. Die Vermessung der Zaunanlage auf der Grundstücksseite sowie durch einen Messwagen auf der Straßenseite hat vor einigen Tagen stattgefunden.

 

Den Gutachten-Entwurf haben wir inzwischen mit den unserer Bürgerinitiative vorliegenden Informationen abgestimmt. Im Ergebnis haben wir noch einige Ergänzungen. Teilweise handelt es sich um Verständnisfragen zum Zahlenwerk; teilweise um allgemeine Informationen, die noch nicht in das Gutachten eingeflossen sind und teilweise sind uns auch Zusammenhänge noch deutlicher als vorher geworden, z. B. unsere Einschätzung, dass das Gutachten von M&O von April/Mai 1980 gar keine Rolle spielt, weil alle Vereinbarungen das Gutachten von M&O von Februar 1980 zugrunde legen.

 

Diese Hinweise werden von Lairm Consult geprüft und falls möglich im endgültigen Gutachten berück­sichtigt.


Juli 2013

Endlich war das Gutachter-Team von Lairm Consult am Montag, den 29. Juli 2013 zur Zaunbesichtigung bei uns in der Stübenkoppel. Wir haben gemeinsam vorerst auf 4 Grundstücken den Zaun inspiziert, die Höhe und Breite nach­gemessen, mit den damaligen Empfehlungen von Masuch & Olbrisch ver­glichen und fotografiert.

 

Lairm Consult hat danach unsere bisherigen Erkenntnisse über den "Lärm­schutzzaun" bestätigt:

  • die Asbest-Dämmplatte im Zaun ist nur ca. 1 cm dick (lt. Gütezeugnis sollten 3 Platten von insgesamt ca. 10 cm Stärke eingebaut werden)
  • der Zaun ist über mehrere Grundstücke nur zwischen knapp 1 m - 2 m hoch
  • der Zaun ist zum Teil deutlich niedriger als empfohlen (z. B. nur 2,30 m statt 3,30 m)
  • selbst direkt hinter einem Zaunstück von mehr als 2 m Höhe ist der Lärm der K80 noch deutlich zu hören
  • teilweise konnten wir durch den Zaun durchgucken, weil die Dämmplatte nicht richtig befestigt war

Unser Fazit: Wir haben jetzt keinen Lärmschutzzaun und noch nie einen gehabt, was wir alle ja schon lange bemängeln.

 

Die Ausarbeitung des Gutachtens wird noch einige Zeit dauern, da es selbst für Lairm Consult beschwerlich ist, an die alten Unterlagen heranzukommen. Da uns in der Zwischenzeit einige Dokumente vorliegen, die Lairm Consult nicht hat, haben wir den gegenseitigen Austausch vereinbart.


Oktober 2012

Von Herrn Zug erhielten wir in den vergangenen Monaten folgende Zusagen:

  • Für die Erstellung eines lärmtechnischen Gutachtens umgehende Einwerbung von Haushaltsmitteln durch die Stadtverwaltung
  • Beschluss in der Stadtvertretung im September 2012
  • Ausführung des Gutachtens im Oktober 2012
  • Ende 2012 Erhalt der Auswertung